Das Hamburgische Transparenzgesetz ist das modernste und bürgerfreundlichste Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Es wurde von den Vereinen Mehr Demokratie e.V., Transparency International und dem Chaos Computer im Jahr 2012 auf den Weg gebracht und hat sich seit Inkrafttreten bewährt.
Doch jetzt will der rot-grüne Senat die Transparenz in wesentlichen Punkten einschränken. Ein Herzstück des Transparenzgesetzes ist es z.B., dass Verträge zur Daseinsvorsorge, die die Stadt Hamburg schließt, einen Monat vor Inkrafttreten im Internet veröffentlicht werden müssen.
Die Stadt hat in dieser Zeit ein Rücktrittsrecht sollte sich z.B. herausstellen, dass ein Vertrag zum Nachteil der Stadt geschlossen wurde. Diese Vorabveröffentlichung von Verträgen soll nach dem Willen des Hamburgischen Senats jetzt gestrichen werden, obwohl die von einem unabhängigen Institut durchgeführte Evaluation hierfür keinerlei Anhaltspunkte lieferte. Auch die Fristen für die Beantwortung von Informationsanfragen sollen verlängert werden, und die Veröffentlichungspflicht für Gutachten eingeschränkt werden. Zudem soll eine unnötige Pflicht, die Identität des Antragstellers Dritten gegenüber offenzulegen, eingeführt werden, was den Grundsätzen der Anonymität und Voraussetzungslosigkeit der Auskünfte zuwiderläuft. Durch Veränderungen der Ausnahmeregeln im Zusammenhang mit dem Urheberrecht wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, Auskünfte mit pauschalem Verweis auf geistiges Eigentum abzulehnen.
Mit dem aktuellen Senatsentwurf wird zwar die seit 2012 bestehende Forderung nach Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung endlich umgesetzt, gleichzeitig schafft die Novelle aber zusätzliche Ausnahmetatbestände mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die den informationspflichtigen Stellen Raum zur Interpretation im eigenen Interesse ermöglichen.
All diese Änderungen sind zum Nachteil von uns Bürgerinnen und Bürgern und wurden offenbar von einem Senat geschrieben, der sich mit der Entwicklung zum transparenten Verwaltungshandeln nicht anfreunden kann. Sie sind das Gegenteil von dem, was die Initiatoren des Transparenzgesetzes im Rahmen der Evaluation einbrachten.