Geschäftsordnung des Zukunftsrats Hamburg
Der Zukunftsrat
Der Zukunftsrat, eine Einrichtung des Stiftung Zukunftsrat Hamburg e.V. (s.u.), ist ein offenes Forum von und für Organisationen, Initiativen, Unternehmen und natürliche Personen, die in Hamburg einen Beitrag zu einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung leisten wollen im Sinne der Agenda2030 mit den Sustainable Development Goals (SDG, UN-Beschluss vom 25. September 2015) und des Pariser Klima-Übereinkommens (UNFCCC, UN-Beschluss vom 12. Dezember 2015).
Der Zukunftsrat ist keine juristische Person, also nicht selbst rechtsfähig. Dadurch sollen eine dynamische Kooperation und inhaltliche Auseinandersetzung gefördert und Formalia (Vereins- / Stiftungs- / Gesellschaftsrecht) so weit wie möglich vermieden werden.
Der Zukunftsrat verfolgt die Zwecke gemäß § 2 der Vereinssatzung.
Von dem Zukunftsrat gehen die Initiativen zur Verwirklichung der Vereinszwecke aus. Er berät, fördert und entwickelt Aktivitäten, die im Sinne der Agenda 21 und der Vereinszwecke einer zukunftsbeständigen und umweltgerechten Entwicklung in der Freien und Hansestadt Hamburg dienen.
Der Zukunftsrat tagt in der Regel einmal im Jahr als Plenum. Der Koordinierungskreis (s. u.) schlägt thematische Schwerpunkte und Strategien vor und lädt Mitglieder und Interessierte hierzu mit einem Tagesordnungsvorschlag ein.
Die Mitglieder des Zukunftsrats orientieren ihre Arbeit an Nachhaltigkeitszielen und führen dazu geeignete Aktivitäten durch. Dabei streben sie eine Kooperation mit anderen Mitgliedern des Zukunftsrats an. Beschlüsse des Zukunftsrats werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Mitgliedschaft
Mitglieder des Zukunftsrats können Nichtregierungsorganisationen, Institutionen, Unternehmen und natürliche Personen werden, die sich den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet fühlen und zu ihrer Umsetzung in, mit und durch Hamburg beitragen wollen. Die Mitgliedschaft von nichtrechtsfähigen Gemeinschaften (Initiativen, Arbeitsgruppen) ist auf besonderen Antrag möglich. Fachbehörden, Bezirks- und Senatsämter der Freien und Hansestadt Hamburg sowie ihre Untergliederungen. Parteien und Bürgerschaftsfraktionen können nicht Mitglied im Zukunftsrat werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Organisationen benennen eine Ansprechperson, die sie im Zukunftsrat vertritt. Die Mitarbeit natürlicher Personen ohne Mitgliedschaft ist möglich.
Ein in Textform zu stellender Mitgliedsantrag soll mit einer kurzen Selbstdarstellung sowie einer Selbstverpflichtung auf die „Ziele und Aufgaben“ des Zukunftsrates verbunden werden. Über den Antrag entscheidet der Koordinierungskreis.
Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund auf einem Plenum des Zukunftsrats mit 2÷3− Mehrheit der anwesenden Mitglieder aberkannt werden. Dem Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Antrag auf Aberkennung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Der Koordinierungskreis hat zu ihm schriftlich Stellung zu nehmen.
Förderbeitrag
Die Mitglieder des Zukunftsrats entrichten einen Förderbeitrag an den Verein Stiftung Zukunftsrat Hamburg e. V. nach Maßgabe einer von dem Koordinierungskreis verabschiedeten Beitragsordnung.
Der Koordinierungskreis
Die stimmenberechtigten Mitglieder des Zukunftsrats wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine zuvor konkret zu bestimmende Anzahl natürlicher Personen für einen Koordinierungskreis. Das Stimmrecht der gewählten Mitglieder des Koordinierungskreises ist nicht übertragbar. Der Koordinierungskreis wird auf zwei Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich.
Der Koordinierungskreis wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und bei Bedarf stellvertretende Sprecher:innen, die den Zukunftsrat und den Koordinierungskreis nach außen vertreten. Der Koordinierungskreis kann weitere Personen kooptieren.
Die Abwahl eines Mitglieds des Koordinierungskreises durch den Zukunftsrat innerhalb einer Wahlperiode ist möglich. Sie erfolgt analog zu den Modalitäten der Aberkennung der Mitgliedschaft im Zukunftsrat.
Der Koordinierungskreis hat die Aufgabe, die laufenden Aktivitäten des Zukunftsrats zu koordinieren, die Mitglieder des Zukunftsrats zu fördern, zusammenzuführen und ihre Initiativen zu unterstützen. Er bereitet die Treffen des Zukunftsrats vor und setzt seine Beschlüsse mit Unterstützung der Geschäftsstelle um.
Arbeitsweise des Koordinierungskreises
Der Koordinierungskreis arbeitet offen, diversitätsgerecht, kooperativ, respektiert verschiedene Meinungen, bemüht sich um gemeinsame Vorstellungen von „nachhaltiger Entwicklung“ und hebt diese hervor. Alle Mitglieder des Koordinierungskreises sind gleichberechtigt.
Der Koordinierungskreis vertritt den Zukunftsrat nach außen durch aktive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyarbeit und Kooperationsangebote gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft und Kontakte zu Agenda2030 und Nachhaltigkeitsvorhaben in anderen Städten.
Der Koordinierungskreis berät über die thematischen Schwerpunkte und Strategien und trägt diese dem Plenum vor. Er beschließt die Bildung von Arbeitskreisen.
Beschlüsse im Koordinierungskreis werden je nach Vereinbarung entweder durch systemisches Konsensieren oder mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Der Verein „Stiftung Zukunftsrat Hamburg e. V.“
Der gemeinnützige, rechtsfähige Verein „Stiftung Zukunftsrat Hamburg e. V.“ dient der Beschaffung der notwendigen Mittel für die Aufgaben des Zukunftsrats. Er ist zugleich Träger einer Geschäftsstelle für den Zukunftsrat und Arbeitgeber des anzustellenden Personals.
Neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung soll der Zukunftsrat durch den Koordinierungskreis als drittes Vereinsorgan für die inhaltliche Übereinstimmung der Vereinsarbeit mit den Zielen des Zukunftsrats sorgen.
Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Stiftung Zukunftsrat Hamburg e. V. ist eine Serviceeinrichtung für die Mitglieder des Vereins und des Zukunftsrates. Sie ist organisatorisch und arbeitsrechtlich eine Einrichtung des Vereins. Der Vorstand bestimmt als Arbeitgeber die Aufgaben der Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle und der Koordinierungskreis verständigen sich auf Art und Umfang der Zusammenarbeit.
Die Geschäftsführung ist für die fachliche Führung der Geschäftsstelle zuständig. Sie ist Kontaktperson für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und zuständig für Antrag und Abrechnung von Zuwendungsmitteln. Die Geschäftsführung ist, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, zuständig für die Planung und Verwaltung des Budgets, Personalmanagement, Mitgliederverwaltung und Informationsaustausch.
Außerdem liegen ihre Aufgaben im Management der Projekte und Veranstaltungen des Zukunftsrats und des Koordinierungskreises,
Stand: 06.12.2024