Geschäfts­ord­nung des Zukunfts­rats Hamburg

Der Zukunfts­rat

Der Zukunfts­rat, eine Ein­rich­tung des Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e.V. (s.u.), ist ein offe­nes Forum von und für Orga­ni­sa­tio­nen, Initia­ti­ven, Unter­neh­men und natür­li­che Per­so­nen, die in Ham­burg einen Bei­trag zu einer öko­no­misch, öko­lo­gisch und sozi­al nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung leis­ten wol­len im Sin­ne der Agenda2030 mit den Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals (SDG, UN-Beschluss vom 25. Sep­tem­ber 2015) und des Pari­ser Kli­­ma-Über­­ein­­kom­­mens (UNFCCC, UN-Beschluss vom 12. Dezem­ber 2015).

Der Zukunfts­rat ist kei­ne juris­ti­sche Per­son, also nicht selbst rechts­fä­hig. Dadurch sol­len eine dyna­mi­sche Koope­ra­ti­on und inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung geför­dert und For­ma­lia (Ver­­eins- / Stif­­tungs- / Gesell­schafts­recht) so weit wie mög­lich ver­mie­den wer­den.
Der Zukunfts­rat ver­folgt die Zwe­cke gemäß § 2 der Vereinssatzung.

Von dem Zukunfts­rat gehen die Initia­ti­ven zur Ver­wirk­li­chung der Ver­eins­zwe­cke aus. Er berät, för­dert und ent­wi­ckelt Akti­vi­tä­ten, die im Sin­ne der Agen­da 21 und der Ver­eins­zwe­cke einer zukunfts­be­stän­di­gen und umwelt­ge­rech­ten Ent­wick­lung in der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg dienen.

Der Zukunfts­rat tagt in der Regel ein­mal im Jahr als Ple­num. Der Koor­di­nie­rungs­kreis (s. u.) schlägt the­ma­ti­sche Schwer­punk­te und Stra­te­gien vor und lädt Mit­glie­der und Inter­es­sier­te hier­zu mit einem Tages­ord­nungs­vor­schlag ein.

Die Mit­glie­der des Zukunfts­rats ori­en­tie­ren ihre Arbeit an Nach­hal­tig­keits­zie­len und füh­ren dazu geeig­ne­te Akti­vi­tä­ten durch. Dabei stre­ben sie eine Koope­ra­ti­on mit ande­ren Mit­glie­dern des Zukunfts­rats an. Beschlüs­se des Zukunfts­rats wer­den mit der ein­fa­chen Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der gefasst.

Mit­glied­schaft

Mit­glie­der des Zukunfts­rats kön­nen Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Insti­tu­tio­nen, Unter­neh­men und natür­li­che Per­so­nen wer­den, die sich den Zie­len einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung ver­pflich­tet füh­len und zu ihrer Umset­zung in, mit und durch Ham­burg bei­tra­gen wol­len. Die Mit­glied­schaft von nicht­rechts­fä­hi­gen Gemein­schaf­ten (Initia­ti­ven, Arbeits­grup­pen) ist auf beson­de­ren Antrag mög­lich. Fach­be­hör­den, Bezirks- und Senats­äm­ter der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg sowie ihre Unter­glie­de­run­gen. Par­tei­en und Bür­ger­schafts­frak­tio­nen kön­nen nicht Mit­glied im Zukunfts­rat werden.

Jedes Mit­glied hat eine Stim­me. Orga­ni­sa­tio­nen benen­nen eine Ansprech­per­son, die sie im Zukunfts­rat ver­tritt. Die Mit­ar­beit natür­li­cher Per­so­nen ohne Mit­glied­schaft ist möglich.

Ein in Text­form zu stel­len­der Mit­glieds­an­trag soll mit einer kur­zen Selbst­dar­stel­lung sowie einer Selbst­ver­pflich­tung auf die „Zie­le und Auf­ga­ben“ des Zukunfts­ra­tes ver­bun­den wer­den. Über den Antrag ent­schei­det der Koordinierungskreis.

Die Mit­glied­schaft kann aus wich­ti­gem Grund auf einem Ple­num des Zukunfts­rats mit 2÷3− Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der aberkannt wer­den. Dem Mit­glied ist Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben. Der Antrag auf Aberken­nung der Mit­glied­schaft bedarf der Schrift­form. Der Koor­di­nie­rungs­kreis hat zu ihm schrift­lich Stel­lung zu nehmen.

För­der­bei­trag

Die Mit­glie­der des Zukunfts­rats ent­rich­ten einen För­der­bei­trag an den Ver­ein Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e. V. nach Maß­ga­be einer von dem Koor­di­nie­rungs­kreis ver­ab­schie­de­ten Beitragsordnung.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis

Die stim­men­be­rech­tig­ten Mit­glie­der des Zukunfts­rats wäh­len aus ihrer Mit­te mit ein­fa­cher Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der eine zuvor kon­kret zu bestim­men­de Anzahl natür­li­cher Per­so­nen für einen Koor­di­nie­rungs­kreis. Das Stimm­recht der gewähl­ten Mit­glie­der des Koor­di­nie­rungs­krei­ses ist nicht über­trag­bar. Der Koor­di­nie­rungs­kreis wird auf zwei Jah­re gewählt; Wie­der­wahl ist möglich.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis wählt aus sei­ner Mit­te Sprecher:innen und bei Bedarf stell­ver­tre­ten­de Sprecher:innen, die den Zukunfts­rat und den Koor­di­nie­rungs­kreis nach außen ver­tre­ten. Der Koor­di­nie­rungs­kreis kann wei­te­re Per­so­nen kooptieren.

Die Abwahl eines Mit­glieds des Koor­di­nie­rungs­krei­ses durch den Zukunfts­rat inner­halb einer Wahl­pe­ri­ode ist mög­lich. Sie erfolgt ana­log zu den Moda­li­tä­ten der Aberken­nung der Mit­glied­schaft im Zukunftsrat.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis hat die Auf­ga­be, die lau­fen­den Akti­vi­tä­ten des Zukunfts­rats zu koor­di­nie­ren, die Mit­glie­der des Zukunfts­rats zu för­dern, zusam­men­zu­füh­ren und ihre Initia­ti­ven zu unter­stüt­zen. Er berei­tet die Tref­fen des Zukunfts­rats vor und setzt sei­ne Beschlüs­se mit Unter­stüt­zung der Geschäfts­stel­le um.

Arbeits­wei­se des Koordinierungskreises

Der Koor­di­nie­rungs­kreis arbei­tet offen, diver­si­täts­ge­recht, koope­ra­tiv, respek­tiert ver­schie­de­ne Mei­nun­gen, bemüht sich um gemein­sa­me Vor­stel­lun­gen von „nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung“ und hebt die­se her­vor. Alle Mit­glie­der des Koor­di­nie­rungs­krei­ses sind gleichberechtigt.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis ver­tritt den Zukunfts­rat nach außen durch akti­ve Medi­en- und Öffent­lich­keits­ar­beit, Lob­by­ar­beit und Koope­ra­ti­ons­an­ge­bo­te gegen­über Poli­tik, Ver­wal­tung und Wirt­schaft und Kon­tak­te zu Agenda2030 und Nach­hal­tig­keits­vor­ha­ben in ande­ren Städten.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis berät über die the­ma­ti­schen Schwer­punk­te und Stra­te­gien und trägt die­se dem Ple­num vor. Er beschließt die Bil­dung von Arbeitskreisen.

Beschlüs­se im Koor­di­nie­rungs­kreis wer­den je nach Ver­ein­ba­rung ent­we­der durch sys­te­mi­sches Kon­sen­sie­ren oder mit der ein­fa­chen Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der gefasst.

Der Ver­ein „Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e. V.“

Der gemein­nüt­zi­ge, rechts­fä­hi­ge Ver­ein „Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e. V.“ dient der Beschaf­fung der not­wen­di­gen Mit­tel für die Auf­ga­ben des Zukunfts­rats. Er ist zugleich Trä­ger einer Geschäfts­stel­le für den Zukunfts­rat und Arbeit­ge­ber des anzu­stel­len­den Personals.

Neben dem Vor­stand und der Mit­glie­der­ver­samm­lung soll der Zukunfts­rat durch den Koor­di­nie­rungs­kreis als drit­tes Ver­eins­or­gan für die inhalt­li­che Über­ein­stim­mung der Ver­eins­ar­beit mit den Zie­len des Zukunfts­rats sorgen.

Die Geschäfts­stel­le

Die Geschäfts­stel­le der Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e. V. ist eine Ser­vice­ein­rich­tung für die Mit­glie­der des Ver­eins und des Zukunfts­ra­tes. Sie ist orga­ni­sa­to­risch und arbeits­recht­lich eine Ein­rich­tung des Ver­eins. Der Vor­stand bestimmt als Arbeit­ge­ber die Auf­ga­ben der Mitarbeiter*innen der Geschäfts­stel­le. Die Geschäfts­stel­le und der Koor­di­nie­rungs­kreis ver­stän­di­gen sich auf Art und Umfang der Zusammenarbeit.

Die Geschäfts­füh­rung ist für die fach­li­che Füh­rung der Geschäfts­stel­le zustän­dig. Sie ist Kon­takt­per­son für die Behör­de für Umwelt, Kli­ma, Ener­gie und Agrar­wirt­schaft (BUKEA) und zustän­dig für Antrag und Abrech­nung von Zuwen­dungs­mit­teln. Die Geschäfts­füh­rung ist, in Zusam­men­ar­beit mit dem Vor­stand, zustän­dig für die Pla­nung und Ver­wal­tung des Bud­gets, Per­so­nal­ma­nage­ment, Mit­glie­der­ver­wal­tung und Informationsaustausch.

Außer­dem lie­gen ihre Auf­ga­ben im Manage­ment der Pro­jek­te und Ver­an­stal­tun­gen des Zukunfts­rats und des Koordinierungskreises,

Stand: 06.12.2024

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