Geschäfts­ord­nung des Zukunfts­rats Hamburg

Der Zukunfts­rat

Der Zukunfts­rat ist ein offe­nes Forum von und für Orga­ni­sa­tio­nen, Initia­ti­ven und Unter­neh­men, die in Ham­burg einen Bei­trag zu einer öko­no­misch, öko­lo­gisch und sozi­al nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung im Sin­ne der Agen­da 21 von Rio leis­ten wol­len. Grund­la­ge der gemein­sa­men Über­zeu­gung und Arbeit sind die im März 1997 ver­ab­schie­de­ten „Zie­le und Auf­ga­ben“ des Zukunftsrats.

Der Zukunfts­rat ist kei­ne juris­ti­sche Per­son, also nicht selbst rechts­fä­hig. Dadurch sol­len eine dyna­mi­sche Koope­ra­ti­on und inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung geför­dert und For­ma­lia (Ver­­eins- / Stif­­tungs- / Gesell­schafts­recht) soweit wie mög­lich ver­mie­den werden.

Der Zukunfts­rat tagt in der Regel min­des­tens enimal im Jahr als Ple­num. Der Koor­di­nie­rungs­kreis (s.u.) lädt Mit­glie­der und Inter­es­sier­te hier­zu mit einem Tages­ord­nungs­vor­schlag ein. Die Mit­glie­der des Zukunfts­rats ori­en­tie­ren ihre Arbeit an Nach­hal­tig­keits­zie­len und füh­ren dazu Pro­jek­te durch. Dabei stre­ben sie eine Koope­ra­ti­on mit ande­ren Mit­glie­dern des Zukunfts­rats an. Beschlüs­se des Zukunfts­rats wer­den mit der ein­fa­chen Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der gefasst.

Mit­glied­schaft

Mit­glie­der des Zukunfts­rats kön­nen Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Insti­tu­tio­nen und Unter­neh­men wer­den, die sich den Zie­len einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung ver­pflich­tet füh­len und zu einer loka­len Agen­da 21 für Ham­burg bei­tra­gen wol­len. Die Mit­glied­schaft von nicht­rechts­fä­hi­gen Gemein­schaf­ten (Initia­ti­ven, Arbeits­grup­pen) ist auf beson­de­ren Antrag mög­lich. Fach­be­hör­den, Bezirks- und Senats­äm­ter der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg sowie ihre Unter­glie­de­run­gen, fer­ner Par­tei­en und Bür­ger­schafts­frak­tio­nen kön­nen nicht Mit­glied im Zukunfts­rat werden.

Jedes Mit­glied hat eine Stim­me und benennt eine Ansprech­per­son. Eine För­der­mit­glied­schaft ohne Stimm­recht sowie eine Mit­ar­beit natür­li­cher Per­so­nen ohne Mit­glied­schaft ist möglich.

Ein schrift­lich zu stel­len­der Mit­glieds­an­trag soll mit einer kur­zen Selbst­dar­stel­lung sowie einer Selbst­ver­pflich­tung auf die „Zie­le und Auf­ga­ben“ des Zukunfts­rats ver­bun­den wer­den. Über den Antrag ent­schei­det der Zukunfts­rat nach Vor­be­rei­tung durch den Koordinierungskreis.

Die Mit­glied­schaft kann aus wich­ti­gem Grund auf einem Zukunfts­rats­tref­fen mit 2÷3− Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der aberkannt wer­den. Dem Mit­glied ist Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben. Der Antrag auf Aberken­nung der Mit­glied­schaft bedarf der Schrift­form. Der Koor­di­nie­rungs­kreis hat zu ihm schrift­lich Stel­lung zu nehmen.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis

Die stim­men­be­rech­tig­ten Mit­glie­der des Zukunfts­rats wäh­len aus ihrer Mit­te mit ein­fa­cher Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der eine zuvor kon­kret zu bestim­men­de Anzahl natür­li­cher Per­so­nen für einen Koor­di­nie­rungs­kreis. Das Stimm­recht der gewähl­ten Mit­glie­der des Koor­di­nie­rungs­krei­ses ist nicht über­trag­bar. Der Koor­di­nie­rungs­kreis wird auf ein Jahr gewählt; Wie­der­wahl ist mög­lich. Der Kook kann aus sei­ner Mit­te zwei Sprecher*innen und zwei stell­ver­tre­ten­de Sprecher*innen wäh­len, die den Zukunfts­rat und den Koor­di­nie­rungs­kreis zwi­schen den Rats­tref­fen nach außen ver­tre­ten. Der Koor­di­nie­rungs­kreis kann wei­te­re Per­so­nen ohne Stimm­recht kooptieren.

Die Abwahl eines Mit­glieds des Koor­di­nie­rungs­krei­ses durch den Zukunfts­rat inner­halb einer Amts­pe­ri­ode ist mög­lich. Sie erfolgt ana­log zu den Moda­li­tä­ten der Aberken­nung der Mit­glied­schaft im Zukunftsrat.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis hat die Auf­ga­be, die Mit­glie­der des Zukunfts­rats zu för­dern, zusam­men­zu­füh­ren und ihre Initia­ti­ven wei­ter­zu­ver­fol­gen. Er berei­tet die Tref­fen des Zukunfts­rats vor und setzt sei­ne Beschlüs­se um. Der Koor­di­nie­rungs­kreis bemüht sich um eine gemein­sa­me Vor­stel­lung von „nach­hal­ti­ger Entwicklung“.

Der Koor­di­nie­rungs­kreis ver­tritt den Zukunfts­rat nach außen durch akti­ve Medi­en- und Öffent­lich­keits­ar­beit, Lob­by­ar­beit und Koope­ra­ti­ons­an­ge­bo­te gegen­über Poli­tik, Ver­wal­tung und Wirt­schaft und Kon­tak­te zu Agen­­da-21 Vor­ha­ben in ande­ren Städten.

Der Ver­ein „Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e.V.“

Ein gemein­nüt­zi­ger rechts­fä­hi­ger Ver­ein „Stif­tung Zukunfts­rat Ham­burg e.V.“ dient der Beschaf­fung der not­wen­di­gen Mit­tel für die Auf­ga­ben des Zukunfts­rats. Er ist zugleich Trä­ger eines Büros für den Zukunfts­rat und Arbeit­ge­ber des anzu­stel­len­den Per­so­nals. Neben dem Vor­stand und der Mit­glie­der­ver­samm­lung soll der Zukunfts­rat durch den Koor­di­nie­rungs­kreis als drit­tes Ver­eins­or­gan für die inhalt­li­che Über­ein­stim­mung der Ver­eins­ar­beit mit den Zie­len des Zukunfts­rats sor­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Art der Spen­den­wer­bung und für die Mit­tel­ver­wen­dung des Vereins.

Das Büro

Das Büro des Zukunfts­rats ist eine Ser­vice­ein­rich­tung für sei­ne Mit­glie­der. Es ist orga­ni­sa­to­risch und arbeits­recht­lich eine Ein­rich­tung des Stif­tungs­ver­eins. Der Koor­di­nie­rungs­kreis bestimmt die Auf­ga­ben des Büros zusam­men mit den Ver­eins­or­ga­nen. Die Auf­ga­ben lie­gen vor allen in der tech­­nisch-orga­­ni­­sa­­to­ri­­schen Vor- und Nach­be­rei­tung der Tref­fen des Zukunfts­rats und des Koor­di­nie­rungs­krei­ses, in der Mit­glie­der­ver­wal­tung, im Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und in der Orga­ni­sa­ti­on von Spen­den­wer­bung, Öffen­t­­lich­keits- und Lobbyarbeit.

Stand: Janu­ar 2012

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