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Forum Offe­ne Stadt 2019 – Inspi­rie­rend offen & transparent

Posted on 12. November 2019

Am 8. Novem­ber fand das drit­te Forum Offe­ne Stadt statt, ein gemein­sa­mes Unter­fan­gen des Open Know­ledge Foun­da­ti­on Deutsch­land, des Code for Ham­burg (Open Govern­ment Part­ner­ship) und der Kör­ber Stif­tung. Über 200 Teil­neh­mer ver­brach­ten einen inspi­rie­ren­den Tag knall­voll mit span­nen­den Dis­kus­sio­nen, Ideen und Lösungen. 

So war es nur natür­lich, dass auch das Ham­bur­ger Trans­pa­renz­ge­setz und des­sen aktu­el­le Novel­lie­rung Anlass für ein Fach­ge­spräch mit Poli­tik, Ver­wal­tung, Wirt­schaft und Zivil­ge­sell­schaft lie­fer­te. Was kann der Bei­trag der Digi­ta­li­sie­rung für mehr Trans­pa­renz? Die Mög­lich­kei­ten der elek­tro­nisch unter­stütz­ten Ver­öf­fent­li­chung und Bereit­stel­lung im Trans­pa­renz­por­tal ken­nen wir ja, und eini­ge Ver­bes­se­run­gen sind vor­ge­se­hen. Aber gemes­sen an den Erwar­tun­gen stockt es. Wo sind die Prop­fen, die gelöst wer­den müssen? 

Wis­sen ist Macht – Wis­sen tei­len ist Ermächtigung

Ein paar wur­den klar iden­ti­fi­ziert und sogar Lösungs­an­sät­ze iden­ti­fi­ziert: Ers­tens, es wur­de wie­der ein­mal klar, dass Bür­ger und Bür­ge­rin­nen viel zu wenig über das Trans­pa­renz­ge­setz und über das Trans­pa­renz­por­tal wis­sen. Der Senat soll­te sich ver­pflich­ten, regel­mä­ßig und öffent­lich­keits­wirk­sam über das Gesetz und das Trans­pa­renz­por­tal zu infor­mie­ren. Das ist nicht schwer.

Auf­wand und Ertrag

Zwei­tens, es gibt einen Auf­wand, vor dem die Ver­wal­tung zurück­schreckt: Zu ver­öf­fent­li­chen­de Doku­men­te müs­sen dar­auf­hin geprüft wer­den, ob in ihnen schutz­be­dürf­ti­ge Infor­ma­tio­nen ste­cken, die geschwärzt wer­den müs­sen. Es kön­nen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, Geschäfts­ge­heim­nis­se oder ande­re z.B. sicher­heits­re­le­van­te Daten sein. Die­ser Auf­wand darf aber nicht pro­hi­bi­tiv gegen Aus­wei­tung von Trans­pa­renz wir­ken. Die Dis­kus­si­on ergab gleich meh­re­re Lösungs­an­sät­ze. Die Trans­pa­renz führt zu Vor­tei­len – auch wirt­schaft­li­chen Vor­tei­len — wie die Eva­lua­ti­on des Trans­pa­renz­ge­set­zes vor zwei Jah­ren deut­lich ergab. Die­se sind zwar schwer zu bezif­fern, aber so zu tun, als gäbe sie nicht wäre der Demo­kra­tie abträglich. 

Pro­bie­ren geht über Studieren

Nichts ist ins Stein gemei­ßelt, der Senat kann sich vor­neh­men, ganz gezielt dafür zu sor­gen, dass z.B. die Zahl der ver­öf­fent­lich­ten Gerichts­ur­tei­le (und staats­an­walt­li­cher Ent­schei­dun­gen) im Jahr 2020 um 10 Pro­zent gestei­gert wird. Die Kri­te­ri­en für die Aus­wahl soll­ten gut aus­ge­wählt wer­den, so dass die­se Aus­wahl auch rele­vant ist. Spe­zi­ell im Bereich Wirt­schafts­straf­ta­ten gibt es ein Defi­zit. Dann soll­ten wir wie­der mit­ein­an­der reden. Bei der For­mu­lie­rung der Urtei­le lässt sich schon geziel­te Vor­sor­ge tref­fen. Meis­tens wer­den z.B. die Namen der Klä­ger und der Ange­klag­ten sowie­so nur zu Beginn aus­ge­schrie­ben und danach nur mit ‚Klä­gerin‘ oder ‚Ange­klag­ter‘ benannt. Die Hür­de kann nicht über­mä­ßig groß sein.

Digi­ta­li­sie­rung kann hel­fen, den Auf­wand reduzieren

Wer ein Doku­ment – z.B. ein Urteil – schreibt, soll­te in sei­nem Text­ver­ar­bei­tungs­sys­tem eine ein­ge­bau­te Funk­ti­on für das Mar­kie­ren von schutz­be­dürf­ti­gen Daten haben. Der Autor weiß es doch. Dies wür­de den Auf­wand für eine spä­te­re Über­prü­fung des Urteils sicher­lich redu­zie­ren. Wenn die­se Soft­ware­funk­ti­on schon exis­tiert, dann soll­ten Gerich­te die­se Soft­ware schnellst­mög­lich ein­set­zen. Sonst sei hier­mit ein Ball den pfif­fi­gen Sys­tem­ent­wick­lern frei­er Soft­ware geworfen!

Dia­log – Dia­log – Dialog

So wie die­ser Tag so nütz­lich war, so soll­te die Fach­li­che Leit­stel­le inter­es­sier­te Bür­ger hin und wie­der zum Dia­log ein­la­den, damit man kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen, Kri­tik und Lob von Mensch zu Mensch aus­tau­schen kann. 

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