Am 8. November fand das dritte Forum Offene Stadt statt, ein gemeinsames Unterfangen des Open Knowledge Foundation Deutschland, des Code for Hamburg (Open Government Partnership) und der Körber Stiftung. Über 200 Teilnehmer verbrachten einen inspirierenden Tag knallvoll mit spannenden Diskussionen, Ideen und Lösungen.
So war es nur natürlich, dass auch das Hamburger Transparenzgesetz und dessen aktuelle Novellierung Anlass für ein Fachgespräch mit Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft lieferte. Was kann der Beitrag der Digitalisierung für mehr Transparenz? Die Möglichkeiten der elektronisch unterstützten Veröffentlichung und Bereitstellung im Transparenzportal kennen wir ja, und einige Verbesserungen sind vorgesehen. Aber gemessen an den Erwartungen stockt es. Wo sind die Propfen, die gelöst werden müssen?
Wissen ist Macht – Wissen teilen ist Ermächtigung
Ein paar wurden klar identifiziert und sogar Lösungsansätze identifiziert: Erstens, es wurde wieder einmal klar, dass Bürger und Bürgerinnen viel zu wenig über das Transparenzgesetz und über das Transparenzportal wissen. Der Senat sollte sich verpflichten, regelmäßig und öffentlichkeitswirksam über das Gesetz und das Transparenzportal zu informieren. Das ist nicht schwer.
Aufwand und Ertrag
Zweitens, es gibt einen Aufwand, vor dem die Verwaltung zurückschreckt: Zu veröffentlichende Dokumente müssen daraufhin geprüft werden, ob in ihnen schutzbedürftige Informationen stecken, die geschwärzt werden müssen. Es können personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder andere z.B. sicherheitsrelevante Daten sein. Dieser Aufwand darf aber nicht prohibitiv gegen Ausweitung von Transparenz wirken. Die Diskussion ergab gleich mehrere Lösungsansätze. Die Transparenz führt zu Vorteilen – auch wirtschaftlichen Vorteilen — wie die Evaluation des Transparenzgesetzes vor zwei Jahren deutlich ergab. Diese sind zwar schwer zu beziffern, aber so zu tun, als gäbe sie nicht wäre der Demokratie abträglich.
Probieren geht über Studieren
Nichts ist ins Stein gemeißelt, der Senat kann sich vornehmen, ganz gezielt dafür zu sorgen, dass z.B. die Zahl der veröffentlichten Gerichtsurteile (und staatsanwaltlicher Entscheidungen) im Jahr 2020 um 10 Prozent gesteigert wird. Die Kriterien für die Auswahl sollten gut ausgewählt werden, so dass diese Auswahl auch relevant ist. Speziell im Bereich Wirtschaftsstraftaten gibt es ein Defizit. Dann sollten wir wieder miteinander reden. Bei der Formulierung der Urteile lässt sich schon gezielte Vorsorge treffen. Meistens werden z.B. die Namen der Kläger und der Angeklagten sowieso nur zu Beginn ausgeschrieben und danach nur mit ‚Klägerin‘ oder ‚Angeklagter‘ benannt. Die Hürde kann nicht übermäßig groß sein.
Digitalisierung kann helfen, den Aufwand reduzieren
Wer ein Dokument – z.B. ein Urteil – schreibt, sollte in seinem Textverarbeitungssystem eine eingebaute Funktion für das Markieren von schutzbedürftigen Daten haben. Der Autor weiß es doch. Dies würde den Aufwand für eine spätere Überprüfung des Urteils sicherlich reduzieren. Wenn diese Softwarefunktion schon existiert, dann sollten Gerichte diese Software schnellstmöglich einsetzen. Sonst sei hiermit ein Ball den pfiffigen Systementwicklern freier Software geworfen!
Dialog – Dialog – Dialog
So wie dieser Tag so nützlich war, so sollte die Fachliche Leitstelle interessierte Bürger hin und wieder zum Dialog einladen, damit man konkrete Verbesserungen, Kritik und Lob von Mensch zu Mensch austauschen kann.