Die Idee eines Rechts auf analoge Teilhabe? Nicht nur ein Wunschtraum, sondern jetzt schwarz auf weiß. Gemeinsam mit dem Netzwerk Datenschutzexpertise haben wir ein Rechtsgutachten angestoßen, das zeigt, wie so ein Recht aussehen könnte. Und voilà: Das Ding ist fertig!
Federführend dabei waren Karin Schuler und unser Digitalcourage-Vorstand Dr. Thilo Weichert. Der Titel spricht für sich: „Ein Recht auf analoge Teilhabe – Freiheit vor Digitalzwang“.
Das Fazit lässt keinen Raum für Diskussionen: „Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die damit verbundenen Diskriminierungen durch Digitalzwang machen es dringend notwendig, ein umfassendes Recht auf analoge Teilhabe gesetzlich zu verankern.“
Kurz gesagt: Es ist höchste Zeit, dass dieses Thema auf die politische Agenda kommt. Wer das gesamte Gutachten (im Format .pdf) möchte, findet es hier:https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2024_digitalzwang3.pdf .
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