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Stel­lung­nah­me zum Ham­bur­ger Nach­hal­tig­keits­be­richt (VLR) 2023

Posted on 19. September 2023

Am 27. Juni hat der Ham­bur­ger Senat sei­nen ers­ten (!) Nach­hal­tig­keits­be­richt vor­ge­stellt. Der Zukunfts­rat Ham­burg freut sich, dass die­ser nach einer frus­trie­rend lan­gen War­te­zeit end­lich vor­liegt. Denn der Plan war ja, bis Ende 2018 die Ent­wick­lung eines Moni­to­ring­sys­tems aus Zie­len und Indi­ka­to­ren sowie ein 2‑jähriges Berichts­sys­tem zu ent­wi­ckeln und einen Zwischen­bericht vorzulegen.

Wir gra­tu­lie­ren der Behör­de für Umwelt, Kli­ma, Ener­gie und Agrar­wirt­schaft zu die­sem beacht­li­chen Erst­lings­werk! Wir wis­sen um die koor­di­nie­ren­de Rol­le von BUKEA, wun­dern uns den­noch, dass von dem Ers­ten Bür­ger­meis­ter kei­ne Zei­le in dem Werk zu fin­den ist.

Die­se Stel­lung­nah­me bezieht sich nicht auf ein­zel­ne Nach­hal­tig­keits­zie­le, son­dern auf das Gesamt­werk, das Indi­ka­to­ren­sys­tem und den Pro­zess, sowie deren struk­tu­rel­len Eigen­schaf­ten und eini­gen nahe­lie­gen­den Schluss­fol­ge­run­gen daraus.

Sie kön­nen unse­re Stel­lung­nah­me direkt hier lesen oder auch als PDF her­un­ter­la­den: 2023-09-17 Stel­lung­nah­me zum Nach­hal­tig­keits­be­richt Ham­burg 2023 (VLR)

Für alle Ham­bur­ge­rin­nen und Ham­bur­ger lesens­wert und informativ

Der nun vor­lie­gen­de 240-sei­ti­ge Nach­hal­tig­keits­be­richt ist ein beein­dru­cken­des Werk, das ver­ständ­lich in gut les­ba­rer Spra­che abge­fasst wor­den ist. Sein beson­de­rer Wert liegt in der umfas­sen­den, zusam­men­fas­sen­den Infor­ma­ti­on über die nach­hal­tig­keits­re­le­van­ten Aktivitä­ten der Behör­den, aber auch der Wirt­schaft, der Wis­sen­schaft und der Zivil­ge­sell­schaft Ham­burgs. Ganz ohne Fokus auf das Zah­len­werk und unter Abzug des natür­li­chen Wun­sches des Senats, die Stadt und die Behör­den in einem güns­ti­gen Licht erschei­nen zu las­sen, kann die Lek­tü­re des Nach­hal­tig­keits­be­richts allen emp­foh­len wer­den. Der aus­führ­li­che Text­teil lie­fert einen guten Über­blick über die viel­sei­ti­gen Akti­vi­tä­ten in der Stadt und ent­hält somit auch Anre­gun­gen zur Nach­ah­mung und zur Ver­net­zung. Der infor­ma­ti­ve Bericht steht allen als pdf-Doku­ment online im Zugriff.

Das VLR-For­mat gibt dem Bericht kla­re Struk­tur, die Indi­ka­to­ren sind sowohl in einer sepa­ra­ten Über­sicht als auch in den ein­zel­nen Kapi­teln über­sicht­lich dar­ge­stellt und erläu­tert. Sehr gut ist, dass das VLR-For­mat eine Dar­stel­lung aller 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le erwar­tet, statt nur aus­ge­wähl­ter Schwer­punkt­zie­le, wie dies im Ham­bur­ger Umset­zungs­plan der Agen­da 2030 der Fall war. Den­noch hat natür­lich auch Ham­burg sei­ne eige­nen Schwer­punkte, deren Behand­lung inten­si­ver ausfällt.

Der Nach­hal­tig­keits­be­richt ver­steht sich zwar nur als Bestands­auf­nah­me, vor allem, weil für die Indi­ka­to­ren viel­fach kei­ne Ziel­wer­te defi­niert wor­den sind. Für meh­re­re Indi­ka­to­ren ent­hält die Deut­sche Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie aber Ziel­wer­te, die man zumin­dest zum Anhalts­punkt neh­men könn­te. Auch eine Ampel­kenn­zeich­nung für die Ent­wick­lung im Zeit­ver­lauf, wie sie das Online-SDG-Por­tal nutzt, hät­te will­kom­me­ne Lese­hil­fe geleis­tet: ¡ ver­bes­sert, w unver­än­dert und o ver­schlech­tert.

Moni­to­ring des Ham­bur­ger Umset­zungs­plans der Agen­da 2030 so kaum möglich 

Die 105[1] Ein­zel­in­di­ka­to­ren (mit Unter­tei­lun­gen kommt man auf 116) sind sowohl in einer sepa­ra­ten Über­sicht als auch anschau­lich in den ein­zel­nen SDG-Kapi­teln dar­ge­stellt und in aller Regel gut erläu­tert. In 66 Fäl­len hat Ham­burg für die ein­zel­nen Zie­le die SDG-Indi­ka­to­ren für Kom­mu­nen vom Juli 2022[2] über­nom­men, in 50 Fäl­len eige­ne Indi­ka­to­ren aus­ge­wählt. Wer anhand des Berichts im VLR-For­mat nach­se­hen will, wie es um Ham­burgs Per­for­mance in Bezug auf den Umset­zungs­plan der Agen­da 2030 von Juli 2017 steht, hat es aller­dings trotz des gro­ben Map­pings der SDG und der Hand­lungs­fel­der (Schwer­punk­te) auf Sei­te 21 schwer. Wir stel­len gern fest, dass immer­hin fast ein Vier­tel der aus­ge­wie­se­nen Indi­ka­to­ren auf Vor­schlä­ge der Zivil­ge­sell­schaft (Nachhal­tigkeitsforum Ham­burg und/oder Zukunfts­rat Ham­burg HEINZ) zurückgehen.

Nicht alle Indi­ka­to­ren sind aus­sa­ge­kräf­tig für das jewei­li­ge Ziel

Die kom­mu­na­len SDG-Indi­ka­to­ren bezie­hen sich zwar alle auf die 17 Nachhaltig­keitsziele, aber deren Eig­nung, Vali­di­tät[3], lässt noch zu wün­schen übrig, d.h. sie sind nur mit Ein­schrän­kun­gen in der Lage, die Ent­wick­lung eines (Teil-)Ziel inhalt­lich zutref­fend wieder­zugeben. Bes­se­re Indi­ka­to­ren sind viel­fach (noch) nicht verfügbar.

Die 50 von Ham­burg selbst gewähl­ten, ver­füg­ba­ren und in ande­ren Berich­ten (wie z.B. dem Geschäfts­be­richt, der Kri­mi­nal­sta­tis­tik und der Ham­bur­ger Gleich­stel­lungs­mo­ni­tor) veröffent­lichten eige­nen Indi­ka­to­ren erhö­hen in den meis­ten Fäl­len die Aus­sa­ge­kraft des jewei­li­gen Indi­ka­to­ren­sat­zes bei meh­re­ren SDGs (v. a. 3 — 7 und 9). Ande­rer­seits hät­ten eini­ge der nicht her­an­ge­zo­ge­nen Kom­mu­nal­in­di­ka­to­ren an meh­re­ren Stel­len die Gesamt­aus­sa­ge­kraft spür­bar erhöht (z. B. 6–7, 10–12, 16–17).

Manch­mal stellt sich die Fra­ge, war­um der kom­mu­na­le Indi­ka­tor nicht benutzt wur­de wie vor­ge­ge­ben, obwohl die Infor­ma­ti­on vor­liegt und an ande­rer Stel­le ver­öf­fent­licht wird. In ande­ren Fäl­len wur­de die vor­ge­gebene Maß­ein­heit nicht befolgt, obwohl sie offen­sicht­lich mit den vor­lie­gen­den Daten hät­te benutzt wer­den kön­nen. Das fällt beson­ders dort nega­tiv auf, wo abso­lu­te Zah­len statt der vor­ge­ge­be­nen Maß­ein­hei­ten mit einer Bezugs­grö­ße vor­ge­ge­ben sind, aber nur abso­lu­te Zah­len im Bericht vor­kom­men (z.B. SDG 3 Treib­hausgasemissionen). Auch in ande­ren Fäl­len haben abso­lu­te Zah­len nur einen frag­wür­di­gen Aus­sa­ge­wert, es sei denn man ist Experte/Expertin der Mate­rie. So z.B. bei Anzahl Studien­anfänger:innen, geför­der­te Mietwohnungs­neubauten mit Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung, Velo­rou­ten­netz in km etc. Eini­ge Indi­ka­to­ren drü­cken nicht das vom SDG-Indi­ka­tor Gefor­der­te aus. So ist z.B. bei SDG 7 der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien an Strom­erzeu­gung kW/Einwohner gefor­dert, im VLR wird jedoch der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien bezo­gen auf den Ener­gie­ver­brauch (%) wieder­ge­geben. Letz­te­rer ist zwar rele­vant, hoch­in­ter­es­sant (und erschre­ckend), der gefor­der­te Wert wür­de aber die­sen Wert sinn­voll ergänzen.

Dem Brut­to­in­lands­pro­dukt in SDG 8 Men­schen­wür­di­ge Arbeit und Wachs­tum müs­sen drin­gend ergän­zen­de Indi­ka­to­ren bei­gestellt wer­den, die über die Nach­hal­tig­keit eines fried­li­chen Sozi­al­staa­tes etwas aus­sa­gen. Die Defi­zi­te des BIP sind so gra­vie­rend, dass es allein­ste­hend nicht mehr ver­öf­fent­licht wer­den soll­te. Die SDG-Indi­ka­to­ren für Kom­mu­nen sehen den Gini-Koef­fi­zi­en­ten vor.

Wir emp­feh­len auch, dass der Senat eini­ge SDG-Zie­le, deren Gesamt­aus­sa­ge sich aus vie­len Bestand­tei­len zusam­men­setzt, in einem Index zusam­men­fasst, der die Ziel­er­rei­chung in einem Indi­ka­tor wie­der­gibt. Der Zugriff auf die Bestand­tei­le des Index soll­te aber erhal­ten blei­ben, um nach­voll­zie­hen zu kön­nen, wo der drin­gends­te Hand­lungs­be­darf besteht. Denn eini­ge Teil­zie­le wir­ken sich schließ­lich auch auf das Gesamt­bild meh­re­rer SDG-Zie­le aus. Auch dies soll dar­stell­bar sein.

Ham­burg ist Kom­mu­ne und Land

Es ist legi­tim als Stadt­staat, sich auch als Kom­mu­ne dar­zu­stel­len. Aber ein Nachhaltig­keitsbericht, der nur auf die kom­mu­na­len Aspek­te ein­geht, und die spe­zi­fi­sche Lan­des­ver­ant­wor­tung ein­fach aus­blen­det oder nur „qua­li­ta­tiv“ abhan­delt, ist unvoll­stän­dig, wenn nicht sogar irre­füh­rend. Ham­burg muss sei­ner Rol­le und Ver­ant­wor­tung bei Nach­hal­tig­keit auch als Bun­des­land gerecht wer­den und den Bericht mit ent­spre­chen­den Indi­ka­to­ren ver­se­hen – ggf. geson­dert aus­wei­sen oder in einem sepa­ra­ten Nachhaltigkeits­bericht für das Bun­des­land ver­öf­fent­li­chen (sicher­lich die schlech­te­re Variante).

Ham­burg mit sei­nen 1,9 Mil­lio­nen Men­schen ist die größ­te Stadt, die sich der Metho­de des VLR und der kom­mu­na­len Nach­hal­tig­keits­in­di­ka­to­ren bedient. Er „kon­kur­riert“ und ver­gleicht sich und wird ver­gli­chen mit Kom­mu­nen ab 5.000 Ein­woh­nern, für die die kom­mu­na­len Nach­hal­tig­keits­in­di­ka­to­ren ent­wi­ckelt wur­den. Ham­burg soll­te sich ambi­tio­nier­te­re Zie­le und anspruchs­vol­le­re Metho­den für Moni­to­ring und Bericht­erstat­tung vor­neh­men als klei­nen Kom­mu­nen zumut­bar ist.

Ham­burg muss sich ganz­heit­lich der Nach­hal­tig­keit stel­len mit all sei­nen Verant­wortlichkeiten, sei es allein oder in Kon­kur­renz mit Bund. Berei­che wie Gesetz­ge­bung, effi­zi­en­te Insti­tu­tio­nen wie Poli­zei & Jus­tiz, Ver­fas­sungs­schutz, Kata­stro­phen­schutz, Feu­er­wehr, Gesund­heits­sys­tem, Digi­ta­li­sie­rung, Pres­se­rech­t/-frei­heit, die Rol­le des Hafens bei vie­len nach­hal­tig­keits­re­le­van­ten Aspek­ten, um nur eini­ge zu nen­nen. Die­ses Län­der­re­port­ing soll­te idea­ler­wei­se mit ande­ren Bun­des­län­dern ein­heit­lich erfol­gen, aber darf nicht dar­an schei­tern, dass alle nicht sofort mit­ma­chen. Gera­de als Stadt­staat kann Ham­burg vorangehen.

Wir kri­ti­sie­ren auch, dass der Nach­hal­tig­keits­be­richt kei­ne Indi­ka­to­ren ent­hält, die die Wahr­neh­mung der Ham­bur­ger Bevöl­ke­rung über die Nach­hal­tig­keits­an­stren­gun­gen ent­hält. So bleibt der Bericht wei­test­ge­hend eine Sicht des Senats auf die Ent­wick­lung – eine unvollstän­dige Sicht.

Es man­gelt an Ori­en­tie­rung für das gro­ße Ganze

Je län­ger man liest, des­to deut­li­cher wird, dass für Ham­burg die Stra­te­gie fehlt, dass es sich noch um eine lan­ge Lis­te weit­ge­hend iso­lier­ter Ein­zel­pro­gram­me der Res­sorts han­delt. Es wird nicht klar, wel­ches Gesamt­kon­zept ver­folgt wird und wel­ches die kri­ti­schen Erfolgs­fak­to­ren ins­be­son­de­re in den zen­tra­len Trans­for­ma­ti­ons­fel­dern sind, die kurz‑, mit­tel- und lang­fris­tig das Gan­ze vor­an­brin­gen sollen.

Gera­de weil das VLR-For­mat auf alle 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le ein­geht, soll­te der Nach­hal­tig­keits­be­richt auch kla­re Prio­ri­tä­ten aus­wei­sen, gera­de dort, wo die Trans­for­ma­ti­on die meis­ten Her­aus­for­de­run­gen stellt. Dazu zäh­len ohne Zwei­fel der Schutz der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen wie z.B. Begren­zung der Erd­er­wär­mung, Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del, Schutz der Bio­di­ver­si­tät, Was­ser­ver­sor­gung aber auch Bil­dung für Nach­hal­tig­keit, sozia­le Gerech­tig­keit, nach­hal­ti­ge Inno­va­ti­on, Teil­ha­be und Good Gover­nan­ce. Die pla­ne­ta­ren Gren­zen und die sozia­len Fun­da­men­te der Trans­for­ma­ti­on hat Kate Raworth mit ihrem Dough­nut-Modell bei­spiel­haft ver­an­schau­licht und der Zukunfts­rat Ham­burg hat exem­pla­risch gezeigt, dass die­se Dar­stel­lung auch für Ham­burg mög­lich ist. Eine Weiter­entwicklung des Dough­nut-Modells berück­sich­tigt auch die Gover­nan­ce-Aspek­te im Sin­ne von ESG.

Pro­zess & Ausblick

Der Zukunfts­rat begrüßt die­sen Bericht als einen ers­ten Schritt, spricht aber gleich­zei­tig die dring­li­che Auf­for­de­rung an den Senat aus, dass ab sofort mehr Enga­ge­ment, Res­sour­cen und mehr Ambi­ti­on für die Erar­bei­tung einer kohä­ren­ten Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie, der kurz‑, mit­tel- und lang­fris­ti­gen Zie­le (ja, eini­ge bedür­fen auch kurz­fris­ti­ger Zie­le!), der Ver­ant­wort­lich­kei­ten – ggf. neue res­sort­über­grei­fen­de Struk­tu­ren — sowie eines robus­ten Moni­to­ring- und Berichts­sys­tems ein­ge­setzt werden.

Wir schla­gen dem Senat vor, unver­züg­lich ein Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jekt auf­zu­set­zen, das auf die Viel­zahl der als Open Data ver­füg­ba­ren Quel­len zugreift und dar­aus den nächs­ten Nach­hal­tig­keits­be­richt erzeugt. So könn­te der Bericht zwar auf der Front­sei­te die kom­mu­na­len SDG-Indi­ka­to­ren im VLR-For­mat aus­wei­sen, aber gleich­zei­tig Zugang auf mehr, aktu­el­le­re, rele­van­te­re und vali­de­re Infor­ma­ti­on ermög­li­chen, sobald die­se Infor­ma­ti­on als Open Data ver­füg­bar ist. Ein VLR-Bericht kann zwar stich­tags­be­zo­gen pro­du­ziert wer­den, aber die Ent­wick­lung der Indi­ka­to­ren ist kon­ti­nu­ier­lich, und so soll­te auch das Gesamt­bild kon­ti­nu­ier­lich und mög­lichst zeit­nah nicht nur in der VLR-Struk­tur, son­dern auch in alter­na­ti­ven Struk­tu­ren erstell­bar sein.

Wir kri­ti­sie­ren, dass die­ser Bericht weit­ge­hend behör­den­in­tern und ohne Mög­lich­keit für die Zivil­ge­sell­schaft, dar­an kon­kret mit­zu­wir­ken, ent­stan­den ist und – obwohl lang erwar­tet – doch als eine Über­ra­schung kam. Wir ver­wei­sen hier auf die Erklä­rung der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg, sich für die Zie­le der Open Govern­ment Part­ner­ship (OGP)[4] einzu­setzen, die wir sehr begrü­ßen. Dort wird größ­te Beto­nung auf Kokrea­ti­on und Kol­la­bo­ra­ti­on mit der Zivil­ge­sell­schaft bei Ent­wick­lung und Umset­zung von Regie­rungs­plä­nen. Das erwar­ten wir, aller­dings in einer struk­tu­rier­ten und insti­tu­tio­na­li­sier­ten Art und in einem weit­aus grö­ße­ren Umfang von allen Behör­den. BUKEA könn­te hier als koor­di­nie­ren­de Stel­le für Nach­haltigkeitsaktivitäten eine pro­ak­ti­ve Rol­le ein­neh­men. Ham­burg steckt vol­ler fähi­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die nichts lie­ber tun wür­den, als sich zur Erar­bei­tung der Lösungs­an­sät­ze und Umset­zung der Maß­nah­men aktiv ein­zu­brin­gen. Gleich­zei­tig muss sich die Stadt auch aktiv um die Ein­be­zie­hung von Grup­pen bemü­hen, die sie bis­her nicht oder nur unzu­rei­chend erreicht. Die Ent­wick­lung des nächs­ten Nachhal­tig­keitsberichtes soll­te von vorn­her­ein kokrea­tiv ein­ge­plant werden.

Wir schaf­fen es nur zusammen!

Ham­burg, Sep­tem­ber 2023

[1] Von den in der Indi­ka­toren­über­sicht auf­ge­führ­ten 107 Indi­ka­to­ren, fehlt einer (Straf­ta­ten) und einer wird an zwei Stel­len iden­tisch auf­ge­führt (Phos­phor in Fließgewässern).

[2] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/sdg-indikatoren-fuer-kommunen-all‑1

[3] Mit der Vali­di­tät wird die inhalt­li­che Eig­nung eines Indi­ka­tors für das Moni­to­ring eines spe­zi­fi­schen, im jewei­li­gen SDG-Unter­ziel oder ‑Teil­ziel genann­ten Sach­ver­halts angegeben.

[4] Z.B. offe­ne, trans­pa­ren­te, effi­zi­en­te und rechen­schafts­pflich­ti­ge Ver­wal­tung; pro­ak­ti­ve Bereit­stel­lung hoch­wer­ti­ger Infor­ma­tio­nen für Wei­ter­ver­wen­dung für die Öffent­lich­keit; Ver­tie­fung der Betei­li­gung der Öffent­lich­keit an der Ent­wick­lung, Über­wa­chung und Bewer­tung von Regierungsaktivitäten

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