Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beteiligt sich am aktuellen Konsultationsprozess zur NKWS und begrüßt den vorliegenden Entwurf. In einem breiten Prozess ist ein tragfähiger Kompromiss entstanden, der nach Auffassung des SRU den verschiedenen Interessen und Zielen gerecht wird. Die vier Leitziele „Rohstoffverbrauch pro Kopf halbieren, Anteil von Sekundärrohstoffen verdoppeln, Bedarf an kritischen Rohstoffen in Europa zu 25% durch Recycling decken, Siedlungsabfall bis 2030 um 10 % senken“ bieten eine gute Orientierung, um Stoffströme zu verringern und zu verlangsamen. Um ins Handeln zu kommen, müssen Ziele und Maßnahmen in Form eines „Fahrplans 2030“ konkretisiert werden.
Die Umsetzung der NKWS in politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Realitäten wird kein Selbstläufer, sondern erfordert klare Bekenntnisse zu Verantwortlichkeiten und Finanzierungen. Herausfordernd ist eine zielführende Gestaltung der Folgeaktivitäten „Plattform, Lenkungskreis, Finanzierung, Monitoring und Evaluation“, die im Entwurf vorgeschlagen werden.
Nur eine ehrgeizige NKWS kann einen soliden Ausgangspunkt für eine beschleunigte Transformation von der aktuellen Linear- hin zur Kreislaufwirtschaft bilden, eine Abschwächung in den weiteren Verhandlungen ist unbedingt zu vermeiden. Hier kann die ressortübergreifende „Allianz für Transformation zur Kreislaufwirtschaft“ ihrem Namen gerecht werden. Zu wünschen ist, dass die Beteiligten die nun folgenden Konkretisierungen und die Umsetzung engagiert unterstützen.
Die Umsetzung der NKWS in politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Realitäten wird kein Selbstläufer, sondern erfordert klare Bekenntnisse zu Verantwortlichkeiten und Finanzierungen.
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