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Ham­burgs Ver­fas­sung kurz vor ihrem 100. Geburts­tag modernisiert

Posted on 1. Februar 2021

Wenig Auf­merk­sam­keit hat die jüngs­te Ände­rung der Ham­bur­gi­schen Ver­fas­sung erfah­ren. Dabei ist sie sehr bedeut­sam. Der Zukunfts­rat begrüßt die­se Ver­än­de­rung und for­dert die Ham­bur­gi­sche Bür­ger­schaft dazu auf, die­se Ver­än­de­rung mit Leben zu füllen.

Was ist geschehen?

Die Koali­ti­ons­part­ner SPD und die B90/Die Grü­nen hat­ten im Koali­ti­ons­ver­trag vom 2. Juni 2020 ange­kün­digt, dass sie die Ver­fas­sung dahin­ge­hend wei­ter­ent­wi­ckeln wol­len, dass Bürger*innennähe und Ver­wal­tungs­trans­pa­renz Ver­fas­sungs­auf­trag wer­den und die aus der Zeit gefal­le­nen Depu­ta­tio­nen abge­schafft wer­den. Am Tag danach hat der Zukunfts­rat sei­ne aus dem Jahr 2019 stam­men­den Vor­schlag für eine Enquete-Kom­mis­si­on für „Nach­hal­ti­ge Zukunfts­ent­wür­fe“ in aktua­li­sier­ter Form ver­öf­fent­licht. Eine Woche spä­ter wur­de der Koali­ti­ons­an­trag zur Ver­fas­sungs­än­de­rung der Bür­ger­schaft vor­ge­legt und bereits am 30. Sep­tem­ber fand der leicht ver­än­der­te Antrag dort die nöti­ge Zweidrittelmehrheit.

Die Pres­se hat davon kei­ne gro­ße Notiz genom­men, ledig­lich die Abschaf­fung der Depu­ta­tio­nen hat ein paar Zei­len abbe­kom­men. Die Bedeu­tung der Ver­fas­sungs­än­de­rung liegt aber ganz woan­ders: in der Chan­ce der Moder­ni­sie­rung der Demo­kra­tie, die uns in die­sen Tagen wahr­lich nicht gleich­gül­tig sein darf. Seit Jah­ren wird in Sonn­tags­re­den die Not­wen­dig­keit des Expe­ri­men­tie­rens mit neu­en For­men der Bür­ger­be­tei­li­gung beschwo­ren. Auf Bun­des­ebe­ne hat es die Zivil­ge­sell­schaft selbst in die Hand genom­men, zwei gro­ße Bür­ger­rä­te initi­iert und auch den Ältes­ten­rat des Bun­des­ta­ges über­zeugt. Im Aus­land und auf kom­mu­na­ler Ebe­ne in Deutsch­land fin­den viel­fäl­ti­ge Ver­fah­ren Anwen­dung. Baden-Würt­tem­berg hat aus Stuttgart21 Kon­se­quen­zen gezo­gen und die Bür­ger­be­tei­li­gung lan­des­ge­setz­lich ver­an­kert, nicht nur für Bau­vor­ha­ben nach dem Bundesbaugesetz.

Viel­falt der For­ma­te der Bürgerbeteiligung

Die denk­ba­ren For­ma­te der Betei­li­gung sind viel­fäl­tig, aber zwei Beson­der­hei­ten schei­nen sich über­all gut zu bewäh­ren: Alle Bürger*innen soll­ten glei­che Chan­cen haben, betei­ligt zu wer­den. Und was wäre gerech­ter als das Los­ver­fah­ren? Wenn es aber um Demo­kra­tie geht, muss dann doch noch etwas hin­zu­kom­men: Ein gutes Maß an Hete­ro­ge­ni­tät der Betei­lig­ten, damit eine hand­hab­ba­re Zahl der Betei­lig­ten die Bevöl­ke­rung reprä­sen­tie­ren. So hilft man nach und stellt sicher, dass alle Alters­grup­pen, Geschlech­ter, Berufs- und Bil­dungs­grup­pen sowie Migra­ti­ons­hin­ter­grund in dem Ver­hält­nis dabei sind, wie sie in der Bevöl­ke­rung auch vor­kom­men. Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit spielt dabei kei­ne Rol­le. Par­tei­mit­glie­der bil­den ohne­hin nur weni­ger als 2 Pro­zent der Bevöl­ke­rung und das Los wird viel­leicht ein paar Par­tei­mit­glie­der auch erwischen.

Betei­li­gung auf allen Ebenen

Vor­han­de­ne Betei­li­gungs­for­ma­te, die es vor allem in Form von Stadtteil‑, Quartiers‑, Jugend‑, Senio­ren­bei­rä­ten gibt, muss man des­halb nicht in Fra­ge stel­len, wenn sie gut funk­tio­nie­ren. Aber auch dort könn­ten auf­su­chen­de Ergän­zung oder Erneue­rung für Bele­bung der Demo­kra­tie sorgen.

Aller­dings ist die orga­ni­sier­te Bür­ger­be­tei­li­gung vor allem auf der Ebe­ne der Bezir­ke betrach­tet wor­den. Aber sie betrifft alle Ebe­nen, auf denen Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den, natür­lich auch die Lan­des­ebe­ne. Selbst die Posi­tio­nen Ham­burgs im Bun­des­rat kön­nen eine Betrach­tung aus Bür­ger­sicht ver­tra­gen. Bürger*innen sind von allen Ent­schei­dun­gen betrof­fen, nicht nur in ihrer unmit­tel­ba­ren Wohn­um­ge­bung. Dafür gibt die nun die ver­än­der­te Ver­fas­sung den Auf­trag. Kei­ne Ebe­ne ist ausgenommen.

100 Jah­re Ham­bur­ger Verfassung

Am 7. Janu­ar 2021 hat die Ver­fas­sung Ham­burgs 100 Jah­re hin­ter sich gebracht. Sie hat in die­ser Zeit vie­le Ver­än­de­run­gen, vor allem im Jahr 1952. Aber sie hat über das gan­ze Jahr­hun­dert hin­weg sehr kon­ser­va­ti­ve Ele­men­te mit sich getra­gen, die nicht zuletzt mit der han­sea­ti­schen Tra­di­ti­on Ham­burgs zusam­men­hän­gen. Es ist gut, dass Ham­burg das zwei­te Jahr­hun­dert sei­ner Ver­fas­sung mit gestärk­ter Rol­le ihrer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger startet.

Scha­de um die Deputationen?

Viel­leicht Weh­mut hier und da. Aber die Kon­troll­funk­ti­on, die die Depu­ta­tio­nen eigent­lich inne­hat­ten und der sie nur unzu­rei­chend und intrans­pa­rent nach­ge­kom­men sind, ist kei­nes­wegs weg­ge­fal­len. Viel­mehr muss auch sie in neu­er wirk­sa­mer, par­tei­un­ab­hän­gi­ger und trans­pa­ren­ter Form neu gestal­tet wer­den. Eine wich­ti­ge Aufgabe.

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