Geschäftsordnung des Zukunftsrats Hamburg
Der Zukunftsrat
Der Zukunftsrat ist ein offenes Forum von und für Organisationen, Initiativen und Unternehmen, die in Hamburg einen Beitrag zu einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 von Rio leisten wollen. Grundlage der gemeinsamen Überzeugung und Arbeit sind die im März 1997 verabschiedeten „Ziele und Aufgaben“ des Zukunftsrats.
Der Zukunftsrat ist keine juristische Person, also nicht selbst rechtsfähig. Dadurch sollen eine dynamische Kooperation und inhaltliche Auseinandersetzung gefördert und Formalia (Vereins- / Stiftungs- / Gesellschaftsrecht) soweit wie möglich vermieden werden.
Der Zukunftsrat tagt in der Regel mindestens enimal im Jahr als Plenum. Der Koordinierungskreis (s.u.) lädt Mitglieder und Interessierte hierzu mit einem Tagesordnungsvorschlag ein. Die Mitglieder des Zukunftsrats orientieren ihre Arbeit an Nachhaltigkeitszielen und führen dazu Projekte durch. Dabei streben sie eine Kooperation mit anderen Mitgliedern des Zukunftsrats an. Beschlüsse des Zukunftsrats werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Mitgliedschaft
Mitglieder des Zukunftsrats können Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Unternehmen werden, die sich den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet fühlen und zu einer lokalen Agenda 21 für Hamburg beitragen wollen. Die Mitgliedschaft von nichtrechtsfähigen Gemeinschaften (Initiativen, Arbeitsgruppen) ist auf besonderen Antrag möglich. Fachbehörden, Bezirks- und Senatsämter der Freien und Hansestadt Hamburg sowie ihre Untergliederungen, ferner Parteien und Bürgerschaftsfraktionen können nicht Mitglied im Zukunftsrat werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme und benennt eine Ansprechperson. Eine Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht sowie eine Mitarbeit natürlicher Personen ohne Mitgliedschaft ist möglich.
Ein schriftlich zu stellender Mitgliedsantrag soll mit einer kurzen Selbstdarstellung sowie einer Selbstverpflichtung auf die „Ziele und Aufgaben“ des Zukunftsrats verbunden werden. Über den Antrag entscheidet der Zukunftsrat nach Vorbereitung durch den Koordinierungskreis.
Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund auf einem Zukunftsratstreffen mit 2÷3− Mehrheit der anwesenden Mitglieder aberkannt werden. Dem Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Antrag auf Aberkennung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Der Koordinierungskreis hat zu ihm schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Koordinierungskreis
Die stimmenberechtigten Mitglieder des Zukunftsrats wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine zuvor konkret zu bestimmende Anzahl natürlicher Personen für einen Koordinierungskreis. Das Stimmrecht der gewählten Mitglieder des Koordinierungskreises ist nicht übertragbar. Der Koordinierungskreis wird auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist möglich. Der Kook kann aus seiner Mitte zwei Sprecher*innen und zwei stellvertretende Sprecher*innen wählen, die den Zukunftsrat und den Koordinierungskreis zwischen den Ratstreffen nach außen vertreten. Der Koordinierungskreis kann weitere Personen ohne Stimmrecht kooptieren.
Die Abwahl eines Mitglieds des Koordinierungskreises durch den Zukunftsrat innerhalb einer Amtsperiode ist möglich. Sie erfolgt analog zu den Modalitäten der Aberkennung der Mitgliedschaft im Zukunftsrat.
Der Koordinierungskreis hat die Aufgabe, die Mitglieder des Zukunftsrats zu fördern, zusammenzuführen und ihre Initiativen weiterzuverfolgen. Er bereitet die Treffen des Zukunftsrats vor und setzt seine Beschlüsse um. Der Koordinierungskreis bemüht sich um eine gemeinsame Vorstellung von „nachhaltiger Entwicklung“.
Der Koordinierungskreis vertritt den Zukunftsrat nach außen durch aktive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyarbeit und Kooperationsangebote gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft und Kontakte zu Agenda-21 Vorhaben in anderen Städten.
Der Verein „Stiftung Zukunftsrat Hamburg e.V.“
Ein gemeinnütziger rechtsfähiger Verein „Stiftung Zukunftsrat Hamburg e.V.“ dient der Beschaffung der notwendigen Mittel für die Aufgaben des Zukunftsrats. Er ist zugleich Träger eines Büros für den Zukunftsrat und Arbeitgeber des anzustellenden Personals. Neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung soll der Zukunftsrat durch den Koordinierungskreis als drittes Vereinsorgan für die inhaltliche Übereinstimmung der Vereinsarbeit mit den Zielen des Zukunftsrats sorgen. Dies gilt insbesondere für die Art der Spendenwerbung und für die Mittelverwendung des Vereins.
Das Büro
Das Büro des Zukunftsrats ist eine Serviceeinrichtung für seine Mitglieder. Es ist organisatorisch und arbeitsrechtlich eine Einrichtung des Stiftungsvereins. Der Koordinierungskreis bestimmt die Aufgaben des Büros zusammen mit den Vereinsorganen. Die Aufgaben liegen vor allen in der technisch-organisatorischen Vor- und Nachbereitung der Treffen des Zukunftsrats und des Koordinierungskreises, in der Mitgliederverwaltung, im Informationsaustausch und in der Organisation von Spendenwerbung, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
Stand: Januar 2012